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Riester-Rente einfach erklärt

Die Riester-Rente lockt mit Zulagen und Steuervorteilen. Doch lohnt sie sich? Und wenn ja, für wen? Wir klären auf!

Altersvorsorge in Deutschland ist nach dem Drei-Schichten-Modell aufgebaut. Die erste Schicht ist die Grundversorgung. Dazu zählen die gesetzliche Rentenversicherung und die Basis-Rente („Rürup“). Diese haben wir in den beiden vorangegangenen Beiträgen erklärt. Die zweite Schicht ist die kapitalgedeckte Zusatzversorgung. Dazu zählen die Betriebs- und die Riester-Rente. Die dritte Schicht ist die kapitalgedeckte Privatversorgung, zu der die Privatrenten zählen.

Riester-Rente als Zusatzversorgung

Die Riester-Rente soll den beschlossenen Rückgang des gesetzlichen Rentenniveaus kompensieren. Ziel damals war es, dass mehr Menschen ihre Altersvorsorge auf private Produkte ausdehnen. Riestern kannst du auf vier Wegen: Banksparplan, Rentenversicherung, Fondssparplan oder Bausparer. Jedoch kann nur eine Versicherung eine lebenslange Rente garantieren. Deshalb schließt der Anbieter eines Bank- und Fondsparplans zu Rentenbeginn eine Rentenversicherung ab. Diese übernimmt ab dem 85. Lebensjahr die Auszahlung. Mit allen Varianten kannst du auch Wohneigentum erwerben und entsprechende Kredite tilgen. Der sog. Wohnriester ist so gesehen, gar nicht notwendig.

Riestern kannst du auch über deinen Betrieb. Das empfehlen wir jedoch nicht, denn auf die Rente werden dann Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig.

Wer nicht aufpasst, steht am Ende mit leeren Händen da.

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Förderung der Riester-Rente

Die Riester-Rente basiert auf Freiwilligkeit und Förderung. Damit die Bevölkerung privat für die Rente vorsorgt, lockt der Staat mit Zulagen und Steuervorteilen. Unmittelbar förderberechtigt sind

  • Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind,
  • Beamte und
  • Bezieher von Elterngeld und Erwerbsminderungsrente.

Mittelbar förderberechtigt sind Ehegatten von unmittelbar Förderberechtigten, wenn diese einen eigenen Vertrag haben. Die Förderung erhältst du, wenn du mindestens 4% deines Vorjahresbruttoeinkommens bzw. des Gewinns vor Steuern abzüglich Zulagen und Steuervorteilen einzahlst.

Mindestens 60€ im Jahr muss aber jeder selbst einzahlen. Das nennt sich Sockelbeitrag.

Die Förderung besteht aus Zulagen und Steuervorteilen. Die Grundzulage beträgt 175€ im Jahr (2018, alt: 154€). Für jedes Kind, das nach dem 01.01.2008 geboren ist, gibt’s 300€ im Jahr. Für ältere Kinder 185€. Die Kinderzulage gibt’s jedoch nur solange, wie du auch Kindergeld erhältst. Bei der Steuererklärung prüft das Finanzamt automatisch, ob eine Steuererstattung mehr bringt als die Zulage. Maximal kannst du 2.100€ im Jahr inkl. Zulagen in einen Riestervertrag einzahlen. Um die Förderung zu bekommen, musst du einmalig einen Dauerzulagenantrag ausfüllen.

Beispiel 1

  • Maria, 25.000€ jährliches Bruttoeinkommen, keine Kinder
  • Beitrag: 4% von 25.000€ = 1.000€
  • minus 175€ Grundzulage = 825€ Eigenbeitrag jährlich
  • Förderung: 17%

Beispiel 2

  • Christoph, 25.000€ jährliches Bruttoeinkommen, 3 Kinder nach 2008 geboren
  • Beitrag: 4% von 25.000€ = 1.000€
  • minus 175€ Grundzulage – 900€ Kinderzulage = 60€ Mindesteigenbeitrag
  • Förderung: 94%

In beiden Fällen zahlen beide insgesamt 1.000€ jährlich in ihren Vertrag ein. Maria muss davon jedoch 846€ selbst tragen, Christoph nur 60€.

Beispiel 3

  • Claudia, 100.000€ jährliches Bruttoeinkommen, keine Kinder
  • Beitrag: 4% von 100.000€ = 4.000€, maximal jedoch 2.100€
  • minus 40% Steuererstattung = ca. 1.260€ Eigenbeitrag
  • Förderung: 40%

Es ist möglich, dass du dich ergänzend gegen Berufsunfähigkeit (BU) und Tod zu versicherst. Allerdings darf der Betrag maximal 20% des Gesamtbetrags ausmachen. Bei 2.100€ bleiben da bloß 420€ jährlich oder 35€ im Monat übrig. Damit kommst du nicht wirklich weit. Außerdem wird die BU-Rente zu 100% versteuert.

Wenn du einen Riester-Vertrag abschließt, musst du nur einmal ein Formular ausfüllen, den sog. Dauerzulagenantrag. Die Versicherung oder Bank schickt dir dann jährlich einen Fragebogen. Damit prüfen sie, ob sich etwas bei dir geändert hat. Diese Daten leiten sie dann an die Zulagenstelle weiter. Der ganze Prozess ist für dich also einfach und schlank.

Sparschwein
Bei der Riester-Rente zahlen Sparer und Staat gemeinsam ein.

Wenn du eine Steuererklärung machst, prüft das Finanzamt automatisch, welche Variante – Zulagen oder Steuerermäßigung – besser für dich ist.

Eingeschränkte Flexibilität der Riester-Rente

Wenn du zwischendurch ans Guthaben willst, hast du schlechte Karten. Zwar kannst du die Riester-Rente kündigen oder Guthaben entnehmen, dann musst du jedoch die Förderung zurückzahlen. Vor allem am Anfang kann das dazu führen, dass du überhaupt nichts ausgezahlt bekommst. Der Grund ist, dass die Kosten am Anfang hoch sind.Dadurch ist das Guthaben manchmal geringer als die erhaltenen Zulagen. Eine Ausnahme gibt es, wenn du das Geld zum Erwerb von Wohneigentum verwendest. Das ist jedoch wiederum auf selbst genutzte Immobilien beschränkt. Dann musst du die Zulagen nicht zurückzahlen.

Laut Gesetz ist ein Anbieterwechsel möglich. Die Anbieter müssen Guthaben freigeben, sind jedoch nicht verpflichtet, Guthaben anderer Gesellschaften anzunehmen. Es ist daher immer noch schwierig, zieht sich oft über Monate und kostet regelmäßig Gebühren. Ob sich das im Einzelfall lohnt oder eine Beitragsfreistellung sinnvoller ist, solltest du vorab prüfen.

Oft wird plakativ mit „Hartz-IV-Sicherheit“ der Riester-Rente geworben. Das trifft jedoch nur auf geförderte Beiträge in der Ansparphase zu. In der Auszahlungsphase kann die Rente genau wie alle anderen Einkünfte oberhalb der Pfändungsfreigrenze verwertet werden.

Garantien der Riester-Rente

Ein weiterer Pluspunkt, der gern ins Feld geführt wird, sind die Garantien. Das Gesetz schreibt vor, dass die Anbieter mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen auszahlen. Allerdings gibt es auch hier Einschränkungen. Die Grünen haben im Bundestag eine Kleine Anfrage zum Thema Beitragsgarantie gestellt. Das Versicherungsaufsichtsgesetz bietet die Möglichkeit, Leistungen – auch garantierte – zu kürzen, um eine drohende Insolvenz eines Versicherers abzuwenden. Des Weiteren kann die Aufsichtsbehörde den Rückkauf und die Auszahlung von Guthaben verbieten. Damit können die Leistungen theoretisch auch unter den garantierten Wert sinken.

 

Der Garantie-Zins sinkt seit Jahren. Das macht die private Altersvorsorge unattraktiver

 

Jedoch ist dies das letzte Mittel. Die Aufsichtsbehörde Bafin prüft regelmäßig die Finanzstärke und Solidität der Versicherer. Bevor es zur Kürzung von garantierten Leistungen kommt, greifen zahlreiche andere Mechanismen. Letztlich wägt die Bafin ab, was für die Gesamtheit der Sparer besser ist. Um es mit den Worten des ehemaligen Bundesfinanzministers zu sagen: Besser 90% von X als 100% von nix. Soll heißen: Es ist im Zweifel für den Sparer besser, 90% der garantierten Rente zu erhalten, als dass der Versicherer komplett pleitegeht und die Rente pfutsch ist.

Im Übrigen wurde für die mögliche Insolvenz von Versicherern vor Jahrzehnten die Protektor Lebensversicherung AG gegründet. Sie ist die Sicherung des deutschen Versicherungsmarktes und kauft die Bestände von insolventen Versicherern. Sie übernimmt die Verwaltung und Auszahlung von Leistungen. Die Einrichtung kann die Insolvenz eines mittleren Versicherers sicher verkraften. Ob das bei den Branchenriesen auch noch funktioniert, ist ungeprüft und nicht absehbar.

An dieser Stelle sei noch ein wichtiger Hinweis erlaubt. Über die Möglichkeit, auch garantierte Leistungen herabzusetzen, muss der Sparer nicht vorab informiert werden. Das ist bei allen Lebens- und Rentenversicherungen möglich.

Insgesamt halten wir dieses Szenario für wenig wahrscheinlich und relevant. Gleichwohl solltest du bei der Auswahl des Vertragspartners auf dessen Finanzstärke achten.

Auszahlung der Riester-Rente

Die Auszahlung der Rente ist für Verträge, die seit dem 01.01.2012 abgeschlossen wurden, mit dem 62. Geburtstag möglich. Verträge, die älter sind, dürfen frühestens mit der Vollendung des 60. Lebensjahres die Rente auszahlen.

Die Rente gibst du zu 100% bei deiner Steuererklärung an und versteuerst sie mit dem dann gültigen persönlichen Steuersatz. Sozialversicherungsbeiträge fallen nicht an. Ab 2018 gilt das auch für die Riester-Rente im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung.

Beziehst du Grundsicherung oder eine Erwerbsminderungsrente bleiben die ersten 100€ der Riester-Rente frei. Ab dem 101. Euro wird die Riester-Rente zu 70% auf die Grundsicherung angerechnet. Diese Neuerung gilt ab 2018.

Generell ist lediglich eine Rentenzahlung vorgesehen, die mindestens gleichbleibend oder aber steigend sein muss. Das nennt man Leibrente. Du kannst dir jedoch einmalig bis zu 30% des Kapitals auszahlen lassen. Daraus ergibt sich steuerlich jedoch ein Problem. Die Auszahlung wird als normale Einnahme versteuert. Dadurch steigt im ersten Jahr dein persönlicher Einkommensteuersatz enorm an. Die fällige Einkommensteuer fällt entsprechend saftig aus. Das solltest du also vorher mit deinem Steuerberater besprechen.

Hierzu ein Beispiel (Werte alle gerundet, ohne Sozialversicherungsbeiträge, Stand 2016):

Du hast mit der Riester-Rente ein Kapital von 50.000€ angesammelt. Davon lässt du dir 30%, also 15.000€ auszahlen. Vom Rest bekommst du eine Rente von ca. 105€. Aus der gesetzlichen Rente bekommst du 1.500€ Rente. Insgesamt erhältst du also brutto 1.605€ Rente. Davon gehen ca. 65€ Steuer ab. Durch die Einmalzahlung der 15.000€ musst du jedoch insgesamt ca. 5.140€ Steuern zahlen. Ein Drittel der Auszahlung verschwindet also in der Staatskasse. Das muss nicht nachteilig sein. Jedoch sollte der Berater auf diesen Punkt im Rahmen seiner Beratung deutlich hinweisen.

Bewertung der Riester-Rente

Die Zusatzversorgung mittels Riester eignet sich für:

  • Frauen mit Kindern, da sie oftmals geringere Rentenansprüche erwerben
  • gut verdienende Angestellte aufgrund der großzügigen Steuerermäßigung in der Anzahlungsphase und
  • Beamte.

Vor allem Frauen, die im Schnitt eine deutlich schlechtere Versorgung aufweisen, haben die Möglichkeit, über die Kinderzulagen eine vom Partner unabhängige Zusatzrente aufzubauen.

Geringverdiener profitieren zwar einerseits meist von sehr hohen Förderquoten. Da jedoch die Rente auf die Grundsicherung angerechnet wird, ist dies oft ein Nullsummenspiel und nicht generell zu empfehlen.

Die Riester-Rente lohnt sich meist nicht für Normalverdiener und Personen, die keine Zulagen erhalten, wie z.B. Selbstständige.

Wir unterstützen dich bei der Entscheidung, ob die Riester-Rente für dich geeignet ist. Einfach online einen Termin bei uns buchen!

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