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Vermögenswirksame Leistungen einfach erklärt

In diesem Beitrag erklären wir, was vermögenswirksame Leistungen sind und wie du sie am sinnvollsten nutzt.

In diesem Beitrag erklären wir, was vermögenswirksame Leistungen sind und wie du sie am sinnvollsten nutzt.

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Die vermögenswirksamen Leistungen (VL oder VWL) sind eine freiwillige Lohnnebenleistung deines Arbeitgebers. Meisten regelt der Tarifvertrag, ob und in welcher Höhe der Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen zahlt. Entweder prüfst du also den für deine Branche geltenden Tarifvertrag oder fragst einfach mal in deiner Personalabteilung nach.

Betriebliche-Altersversorgung
Häufig beteiligt sich der Arbeitgeber an der Vermögensbildung

Die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen ist auf maximal 40€ im Monat, also 480€ im Jahr begrenzt. Das Geld überweist dein Arbeitgeber direkt auf das von dir ausgewählte Produkt. Das hat einen großen Vorteil für das Sparen. Normalerweise musst du immer etwas Geld von deinem Konto „abgeben“, um irgendwo hin zu investieren. Das nehmen wir als Verlust wahr. Deswegen sparen wir in der Regel zu wenig. Der Geldbetrag der vermögenswirksamen Leistung kommt aber nie auf deinem Girokonto an, sondern wandert direkt in den Sparvertrag. So tricksen wir unseren inneren Schweinehund aus.

Wenn dein Arbeitgeber weniger als die 40€ im Monat zuschießt, kannst du auf die vollen 40€ aufstocken. In vielen Branchen ist zum Beispiel ein Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen in Höhe von 6,65€ monatlich üblich. Dann kannst du 33,35€ aus deiner Tasche zuzahlen, um auf die vollen 40€ zu kommen.

Ein Sparvertrag zur vermögenswirksamen Leistung läuft immer 7 Jahre. Einzig beim Banksparer fließen 6 Jahre die Sparbeiträge drauf. Das 7. Jahr ruht der Vertrag. Es handelt sich also um mittelfristiges Sparen, da du erst nach diesen 7 Jahren an dein Guthaben kommst. Das solltest du in jedem Fall berücksichtigen.

Du hast insgesamt 4+1 Wege für deine vermögenswirksamen Leistungen: Banksparplan, Bausparvertrag, Aktienfonds, Tilgung eines Immobilienkredits und die sog. AVWL. Die AVWL ist eine Sonderform und richtet sich ebenfalls nach dem Tarifvertrag. Dabei fließt das Geld in einen Altersvorsorgevertrag wie in eine Riester-Rente oder eine betriebliche Altersvorsorge. Die AVWL gibt es zum Beispiel in der Metallindustrie. Wenn es die AVWL gibt, kannst du häufig nur diese wählen und nicht eine der anderen Optionen nutzen. Die AVWL betrachten wir in diesem Beitrag daher nicht. Wenn du dir unsicher bist, frage in deiner Personalabteilung nach!

Staatliche Förderung

Der Staat beteiligt sich an der Vermögensbildung seiner Bürger*Innen. Da in Deutschland aber alles etwas komplizierter ist, gibt es verschiedene Fördersätze, Grenzen und Anforderungen.

Wenn du die vermögenswirksamen Leistungen in einen Banksparplan oder die AVWL investiert, gibt es gar keine Förderung.

Legst du das Geld in einem Bausparvertrag an, bekommst du 9% vom Staat dazu. Maximal gibt es bei der sog. Arbeitnehmersparzulage 43€ pro Jahr. Daneben gibt es noch die Wohnungsbauprämie. Diese beträgt 8,8%, also maximal 45,06€ pro Jahr.

Und ewig lockt der Staat mit Förderungen

Wenn du einen Aktienfonds auswählst, bekommst du 20% Zuschuss. Allerdings nur bis maximal 400€ im Jahr. Das bedeutet, die maximale Förderung beträgt 80€ im Jahr.

Wenn du einen bestehenden Immobilienkredit tilgst, gibt es die Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 9% (wie beim Bausparvertrag), also 43€ im Jahr.

Einkommensgrenzen

Jetzt wird’s kompliziert. Um die Förderung zu erhalten, darfst du nur bis zu einem bestimmten Betrag pro Jahr verdienen. Verdienst du mehr, erhältst du keine der genannten Förderungen.

Wer die Förderung abgreifen will, sollte ganz genau hinschauen

Wählst du einen Bausparvertrag oder tilgst du deine Bau Finanzierung, liegt die magische Grenze bei 17.900€ im Jahr. Beim Aktienfonds ist diese Grenze erst bei 20.000€. Wenn du verheiratet bist, verdoppeln sich die Werte.

ABER: Es gilt nicht dein jährliches Bruttoeinkommen, sondern dein zu versteuerndes Einkommen! Du hast drei Möglichkeiten, dein aktuelles zu versteuerndes Einkommen zu ermitteln. Entweder prüfst du deinen letzten Einkommensteuerbescheid. Da steht es schwarz auf grau. Alternativ kannst du auch deinen Steuerberater fragen, wenn du einen hast. Für die ganz Harten: Rechne es selbst näherungsweise aus! So gehst du vor:

Bruttoeinkommen
– Werbungskosten
– Sonderausgaben
– Vorsorgeaufwendungen
– außergewöhnliche Belastungen
– Kinderfreibeträge
= zu versteuerndes Einkommen

Produkt Förderung in % Förderung max. Einkommensgrenze
Banksparplan 0% 0€
Bausparvertrag 9% + 8,8% 88,06€ 17.900€ / 35.800€
Aktienfonds 20% 80€ 20.000€ / 40.000€
Tilgung Kredit 9% 43,00€ 17.900€ / 35.800€
AVWL 0% 0€

Rechenbeispiele

Max entscheidet sich für den Banksparplan. Den kann er online ganz einfach abschließen. In der Regel kostet der auch nix. Sein Arbeitgeber ist großzügig und zahlt die vollen 40€. Förderung gibt es keine. Bei 1% Zinsen pro Jahr bekommt Max nach 7 Jahren knapp 3.000€ ausgezahlt.

Lisa möchte in ein paar Jahren eine Eigentumswohnung kaufen und hält deswegen einen Bausparvertrag mit 10.000€ Bausparsumme für sinnvoll. Von ihrem Arbeitgeber kriegt sie die vollen 40€. Vom Staat bekommt sie jedes Jahr die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie, insgesamt also ca. 88€. Bei ihrem Bausparvertrag beträgt die Abschlussgebühr 1%. Außerdem muss sie noch 10€ Kontoführung im Jahr bezahlen. Lisa erhält zwar nur mickrige 0,25% Zinsen pro Jahr, dafür aber ein sehr günstiges Bauspardarlehen. Nach 7 Jahren liegen knapp 4.200€ im Vertrag. Allerdings kann Lisa das Geld nur für wohnwirtschaftliche Zwecke verwenden. Andernfalls müsste sie die Wohnungsbauprämie zurückzahlen.

Nora hat mehr Risikoappetit und möchte ihre vermögenswirksamen Leistungen lieber in einen Aktienfonds stecken. Nora informiert sich vorab und entscheidet sich am Ende für einen sehr günstigen ETF. Dort muss sie keine Abschlussgebühr zahlen und die Verwaltungsgebühr beträgt gerade mal 0,25% pro Jahr. Nora kann sich über ca. 6% Wertentwicklung pro Jahr freuen. Außerdem erhält sie ja noch die Arbeitnehmersparzulage. Nach 7 Jahren erhält sie fast 4.800€.

Lucas hat vor Jahren eine gute Baufinanzierung für sein Einfamilienhaus abgeschlossen. Aber jeder Euro hilft bei der schnellen Tilgung. Also entscheidet er sich, seine vermögenswirksamen Leistungen zur Tilgung seiner Immobilienfinanzierung zu nutzen. Lucas erhält auch die Arbeitnehmersparzulage. Derzeit hat er noch etwa 200.000€ auf der Uhr stehen. Er zahlt eine Rate von 1.000€ im Monat bei 2% nom. Pro Jahr. Nach 7 Jahren hat er noch etwa 136.000€ Restschuld und damit über 3.900€ weniger, als wenn er auf die vermögenswirksamen Leistungen verzichtet hätte. Außerdem ist er ungefähr ein Jahr früher schuldenfrei, wenn er durchgehend in den Genuss der vermögenswirksamen Leistungen kommt.

So ist das eigene Schloss schneller abbezahlt

Was ist für wen geeignet?

Du hast eine Bau Finanzierung bzw. einen bestehenden Immobilienkredit? Dann ist die Variante mit der Tilgung am besten geeignet. Deine Rendite entspricht dem Darlehenszins. Außerdem bist du schneller schuldenfrei.

Du planst, ein Haus zu bauen bzw. eine Wohnung zu kaufen? Dann dürfte der Bausparer am sinnvollsten sein. Ein Bausparvertrag kann Teil einer guten Bau Finanzierung sein und gilt vollständig als Eigenkapital.

Du hast kein konkretes Ziel zum Investieren, freust dich aber natürlich über jeden zusätzlichen Euro? Dann wähle den Aktiensparplan. Ja, Aktien schwanken im Wert. Aber sie haben langfristig die beste Rendite. Mit passiven Fonds investierst du außerdem sehr günstig.

Du hast ein ganz konkretes Ziel, auf das du hinsparen möchtest? Dann entscheide dich für den Banksparplan. Wenn du zum Beispiel ein neues Auto brauchst oder eine Weiterbildung ansteht, brauchst du zu diesem Zeitpunkt möglichst sicher dein Geld.

So funktioniert es

  1. Kläre deinen Anspruch und frage deinen Arbeitgeber!
  2. Prüfe, ob und welche Förderung du bekommst!
  3. Wähle das passende Produkt aus!
  4. Schließe das Produkt ab und beantrage ggf. die Förderung!
  5. Informiere deinen Arbeitgeber!
  6. Prüfe den Freistellungsauftrag!
  7. Zahle in den Vertrag ein (bzw. dein Arbeitgeber)!
  8. Warte 7 Jahre!
  9. Lass dir das Guthaben auszahlen!
  10. Freue dich!
Mit vermögenswirksamen Leistungen kannst du die Kollegen füttern

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